Seitenzahnkronen

Ist bei einem Zahn die Zerstörung bereits in einem fortgeschrittenen Stadium, so ist es in der Regel nicht möglich, Füllungen im Zahn sicher zu befestigen. Hier kommt die Seitenzahnkrone zum Einsatz.

Wird dabei die gesamte natürliche Zahnform abgetragen, so spricht man auch von einer Vollkrone; wird der Zahnschmelz dagegen nur teilweise abgetragen, von einer Teilkrone. Die Übergänge zwischen Voll- und Teilkronen sowie zu den vielflächigen Gussfüllungen (Inlay, Onlay, Overlay) sind fließend.

Sinn und Zweck einer Krone ist es, einen beschädigten Zahn durch eine vollständige Ummantelung zu schützen. Diese Ummantelung kann aus Metall, Keramik oder Kunststoff bestehen. Durch diesen Schutz soll der verbliebene, natürliche Zahn möglichst lange erhalten bleiben.

Bei der Auswahl des Materials gibt es verschiedenste Möglichkeiten:

Im Seitenzahnbereich wird oft Keramik eingesetzt, die mit einer Metallschale verbunden ist. Diese Kombination ist robust und trotzdem ästhetisch ansprechend. Diese Metall-Keramikkrone gilt heute allgemein als Standardlösung.

Auf einer speziellen Metall-Legierung wird dabei Keramikmasse aufgebrannt. Dies ist eine spezielle Variante der Metall-Keramikkrone, die so genannte Galvanokrone. Verwendet wird dabei statt einer gegossenen Metall-Legierung, eine aufgalvanisierte Feingoldschicht, auf welche die Keramik aufgebracht wird.

Da der Metallkern mit Keramik verblendet wird, spricht man auch von einer Verblendkrone.

Der Metallkern verleiht der Krone zwar eine hohe Stabilität, allerdings ist sie weniger transparent als eine Vollkeramikkrone. Speziell im Bereich der Frontzähne kann sich die Metall-Keramikkrone deshalb optisch von den natürlichen Nachbarzähnen unterscheiden.
Die Nachteile der Metall-Keramikkrone: Die Ränder haben tendenziell eine dunklere Farbe und das kosmetische Ergebnis ist nicht so perfekt  wie bei Vollkeramikkrone.

Die Vollkeramikkrone oder auch Jacket-Krone ist unter ästhetischen Gesichtspunkten wohl die perfekteste Lösung . Hier wird der Zahn ausschließlich mit Keramik ummantelt; dadurch kann die natürliche Zahnfarbe besonders gut nachgeahmt werden. Auch die Lichtdurchlässigkeit (Fachbegriff Transluzenz)  kann hier wíe beim natürlichen Zahn gestaltet werden. Auf ein Metallgerüst wird dabei komplett verzichtet. Um trotzdem eine hohe Stabilität zu erreichen, gibt es verschiedene Verfahren, die darauf basieren, dass zunächst ein hochfestes, keramisches Käppchen angefertigt wird, auf dem dann mit anderen Keramiken die Zahnform und Farbe gestaltet werden.

Eine Krone kann in den folgenden Fällen eingesetzt werden:

  • Ersatz einer Füllung, wenn nicht mehr ausreichend Zahnsubstanz zum Anbringen der Füllung vorhanden ist.
  • Schutz eines schwachen Zahns vor dem Zerbrechen
  • Restaurierung eines Risses in der Zahnstruktur
  • Befestigen einer Brücke
  • Abdeckung eines Zahnimplantats
  • Abdeckung eines stark verfärbten oder missgebildeten Zahns
  • Abdeckung eines Zahns, der einer Wurzelkanalbehandlung unterzogen wurde.

Eine Krone kann auch Basis für eine Brücke sein. Hier spricht man von einem Anker- oder Pfeilerzahn.

Behandlungsschritte

Um einen Zahn mit einer Krone versehen zu können, muss der Zahn präpariert werden, das heißt ein Teil der Hartsubstanz muss entfernt werden.

Danach wird vom Zahnstumpf ein Abdruck gefertigt welcher dem Zahntechniker als Vorlage zur Anfertigung der Krone dient. Im zahntechnischen Labor sind hierzu eine Reihe vieler, verschiedener Arbeitsschritte notwendig. Bis zur endgültigen Fertigstellung der Krone kann der Zahnstumpf mit einem sogenannten Provisorium (meist aus Kunststoff) versorgt werden. Das Provisorium hat die Aufgabe Reize, wie Wärme und Kälte vom Zahnstumpf fernzuhalten und den beschliffenen Zahn in seiner Position zu halten.