Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist für Sie und für Ihre mitversicherten Familienangehörigen seit dem Jahr 1989 das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt. Wenn Sie bislang noch kein Bonusheft haben, sollten Sie Ihren Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch unbedingt darauf ansprechen. Lückenlos geführt hilft es Ihnen Geld zu sparen, wenn trotz regelmäßiger Vorsorge doch einmal Zahnersatz benötigt wird. Ihre Krankenkasse belohnt Sie für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen mit einem erhöhten Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz.
So funktioniert das Bonusheft
Patienten, die älter sind als 18 Jahre, sollen mindestens einmal im Jahr einen Termin mit einem Zahnarzt für eine Untersuchung vereinbaren, Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, abgekürzt IP-Programm (IP=Individualprophylaxe). Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung oder der Prophylaxe-Maßnahme festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes bestätigt. Um von der Kasse einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz zu bekommen, muss das Bonusheft lückenlos geführt sein.
Mit Bonus mehr Geld von der Krankenkasse
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Festzuschusses für eine Zahnersatzbehandlung die regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von mindestens fünf Kalenderjahren in Folge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent. Wichtig dabei: Für die Berechnung des höheren Zuschusses zählen die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zählt nicht mit, sofern dieser schon im Bonusheft vorhanden ist.