Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz. Wenn Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Auf diesem Plan finden Sie Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), der Regelversorgung sowie der geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten. Der Heil- und Kostenplan soll allen Beteiligten Handlungssicherheit geben. Er wird vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung, Bewilligung und Zuschussfestsetzung übergeben. Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Festzuschuss ist Ihr Eigenanteil. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen.
Der Heil- und Kostenplan
- wird vor Beginn der Behandlung ausgefüllt.
- muss der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Bewilligung vorgelegt werden.
Der Heil- und Kostenplan ist in verschiedene Abschnitte unterteilt:
- Angaben zu den Beteiligten (Praxis/Patient)
- Befund
- Erläuterungen zum Behandlungsplan
- Zuschüsse
- Kostenschätzung
- Abrechnung
- Persönlichen Daten, die Ihrer Versichertenkarte entnommen wurden.
In der Erklärung des Versicherten, bestätigen Sie in jedem Behandlungsfall durch Ihre Unterschrift
- die Mitgliedschaft bei der genannten Krankenkasse
- die erfolgte Aufklärung über Art, Umfang und Kosten der Regel-, der gleich- und andersartigen Versorgung und
- dass Sie die Behandlung entsprechend des Heil- und Kostenplans wünschen.